Mit der am 11. Juni 2010 eingeführten Verbraucherkreditrichtlinie spielen Kreditanbieter nach neuen Regeln, die zum einen für das Bewerben von Krediten zum anderen für die vorvertragliche Information der Verbraucher von großer Bedeutung sind.
Da die neuen Regelungen auch auf die Werbung von Krediten Einfluss nehmen, sind nicht nur Banken, Sparkassen und Darlehensvermittler von dieser betroffen, sondern auch professionelle Affiliates im Kreditbereich. Kreditvermittler müssen gemäß § 6 a Abs. 1, 2, 4 Preisangabenverordnung (PAngVO) bei der Bewerbung des Kredites bestimmte Mindestangaben bezüglich der Kreditkosten einhalten. In „klarer, verständlicher und auffallender Weise“ müssen angegeben werden: der Sollzinssatz, der Nettodarlehensbetrag, der effektive Jahreszins. Beim Sollzinssatz (früher „Nominalzinssatz“) muss zusätzlich vermerkt sein, ob dieser gebunden, veränderlich oder kombiniert ist. Des Weiteren müssen Vertragslaufzeit sowie der Gesamtkreditbetrag angegeben werden. Die zu machenden Angaben sind gemäß § 6 a Abs. 3 PAngVO extra noch mit einem repräsentativen Beispiel zu versehen. Diesem repräsentativen Beispiel ist der effektive Jahreszins zugrunde zu legen, den zwei Drittel der über die Werbung zustande kommenden Verträge erhalten. Dadurch soll vermieden werden, dass Kreditanbieter mit unrealistischen Niedrigzinssätzen werben und Verbraucher auf so genannte „Lockvogel-Angebote“ hereinfallen.
Von der neuen Richtlinie betroffen sind sämtliche Verbraucherkredite, das heißt Kredite von Unternehmern an Verbraucher. Darunter fallen unter anderem Ratenkredite, Sofortkredite, aber auch Überziehungskredite sowie geduldete Überziehungen (Girokonto mit Dispositionskredit). Nicht in den Anwendungsbereich fallen dagegen Kredite unter 200 Euro sowie zinslose Darlehen und Förderkredite.
Die Missachtung der in der Verbraucherkreditrichtlinie vorgegebenen Regelungen kann drastische Geldstrafen mit sich ziehen. Im Kredit-Vergleich unter http://www.kreditrechner.com/ finden alle Vorgaben hinsichtlich der Bewerbung von Krediten Berücksichtigung.